Bundesverfassungsgericht

29. April 2024

Der MWC 2012 startet durch

Zuerst sei noch die Neuigkeit vom Datenschutz vermeldet: Zugriff auf das Handy ist verfassungswidrig, so hat das Bundesverfassungsgericht beschlossen: PIN und Passwörter dürfen der Exekutive nur in begründeten Ausnahmefällen übergeben werden. In einem verlautbarten Bericht beschlossen die obersten Richter, dass auch andere Regelungen des Telekommunikationsgesetzes teilweise verfassungswidrig sind. Quelle: Handysuche.net… [weiterlesen]