3. Mai 2024

Verkaufte Ware nicht geliefert: Anspruch auf Schadenersatz

Wer im Internet Waren zum Kauf anbietet, muss
sie auch liefern können. Andernfalls steht dem Käufer Schaden­ersatz
zu. Das entschied das Landgericht Coburg (Az.: 14 O 298/12), wie die
Deutsche Anwalt­auskunft mitteilt. Die Behauptung des Verkäufers, die
Ware sei ohne sein Wissen anderweitig verkauft worden, befreie ihn
nicht von seiner Haftung.

In dem ver­han­del­ten Fall hat­te ein Ver­käufer Quelle: Teltarif… [weiterlesen]