5. Mai 2024

Urteil: Kunde muss negative eBay-Bewertung löschen

Ein Käufer muss seine schlechte Bewertung eines
Händlers beim Internet-Auktionshaus eBay zurücknehmen. Der Mann müsse
der Löschung des Kommentars zustimmen, entschied das
Oberlandesgericht München heute. Angaben zur Urteilsbegründung
machte das Gericht zunächst nicht. Eine Revision ließ die Kammer
nicht zu. Über Schadensersatz hatte das Gericht nicht entschieden.

Der Käufer hatte Bootszubehör Quelle: Teltarif… [weiterlesen]