Wenn ein Prepaid-Mobilfunkvertrag endet, darf der Anbieter für die Auszahlung des Restguthabens keine Gebühren verlangen. Entsprechende Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) seien unwirksam, urteilte das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (Urteil vom 27.03.2012, Aktenzeichen 2 U 2/11). Sie benachteiligten die Kunden unangemessen. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen Quelle: Teltarif… [weiterlesen]
Urteil: Auszahlungs-Gebühr von Prepaid-Restguthaben unzulässig
28. März 2012 von