30. April 2024

Technik: Gewährleistung gilt auch für Smartphone-Akkus – Digital – Augsburger Allgemeine

Auf Akkus in Smartphones und anderen mobilen Geräten gibt es oft keine Garantie – selbst wenn die Batterie fest eingebaut ist und nicht gewechselt werden kann. Die zweijährige Gewährleistung gilt dagegen auch für solche Verschleißteile.

Für Verschleißteile gilt die zweijährige Gewährleistung. Verbraucher mit einem kaputten Smartphone-Akku sollten sich deshalb an den Verkäufer wenden. Quelle: Augsburger Allgemeine… [weiterlesen]