28. April 2024

SMARTPHONENUTZER MÜSSEN RECHTSLAGE BEACHTEN

03.02.12 | 08:07 Uhr

Wer private Fotos, Film- oder Tonaufnahmen mit dem Handy verschicken möchte, braucht dafür die Einwilligung der Aufgenommenen beziehungsweise des Urhebers. Andernfalls wird das Recht am eigenen Bild verletzt, warnt das Informationszentrum Mobilfunk. Quelle: ad-hoc… [weiterlesen]