3. Mai 2024

Prepaid-Konto muss nicht nachträglich ausgeglichen werden

Wer sich für einen Prepaid-Vertrag entscheidet, will damit vermeiden, dass nach der Nutzung plötzlich noch eine Rechnung ins Haus flattert, durch die das Konto ins Minus rutscht.
Das sieht auch das Landgericht München I so: Nach einem aktuellen Urteil dieses Gerichts sind die
AGB eines Telekom­munikations-Anbieters unwirksam, wonach auch Prepaid-Kunden bestimmte
Kosten nachträglich ausgleichen sollten. Quelle: Teltarif… [weiterlesen]