6. Mai 2024

Handy am Steuer – auch als Navi nicht erlaubt

Die Nutzung von Handys oder Smartphones am Steuer eines KfZ ist verboten – das sollte sich mittlerweile herum gesprochen haben. Die Straßenverkehrsordnung wurde zu diesem Zweck extra um einen neuen Passu ergäzt. Im Artikel 23 Absatz 1a findet sich inzwischen dieser Satz:
(1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons Quelle: Prepaid Vergleich… [weiterlesen]