24. April 2024

Düsteres Gerichts-Urteil für E-Book-Fans: Anbieter dürfen Weiterverkauf verbieten

E-Books erfreuen sich großer Beliebtheit, doch bleibt
bei den elek­tronischen Büchern ein großes Ärgernis: Beim E-Book-Kauf erwerben Leser lediglich das
Nutzungs­recht am digitalen Werk. Das Buch geht dabei nicht in ihren Besitz über – ein
weit­reichender Unterschied im Vergleich zum Print. Gekauft, aber dennoch nicht meins,
lautet hier das Motto für viele Kunden. Denn wollen Leser das E-Book im Nachhinein
verkaufen, Quelle: Teltarif… [weiterlesen]