Firmen dürfen im Mail-Verkehr mit ihren Kunden
nicht ungefragt Werbung versenden. Der Bundesgerichtshof (BGH) gab in
einem heute veröffentlichten Urteils-Tenor einem Mann aus dem
schwäbischen Göppingen recht – und stellte uneinsichtigen Firmen
saftige Strafen in Aussicht.
Der Kläger hatte in einer Mail an seine Versicherung wissen wollen,
ob seine Kündigung eingegangen war. Er hatte daraufhin Quelle: Teltarif… [weiterlesen]